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Anzeige – Ja oder nein?
Sie überlegen sich, ob Sie eine Anzeige erstellen wollen? Dazu erhalten Sie hier ein paar grundlegende Informationen von uns.

Anzeige und rechtliche Möglichkeiten

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die Verfolgung einer solchen Straftat ist innerhalb bestimmter Fristen möglich, so genannter Verjährungsfristen. Diese beläuft sich je nach Tat zwischen 3 und 20 Jahren. Sie allein entscheiden, ob Sie eine Anzeige machen wollen oder nicht. Lassen Sie sich für diese Entscheidung die Zeit, die Sie brauchen. Wichtig für Sie zu wissen: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie z.B. sexuelle Nötigung/Vergewaltigung sind Offizialdelikte, das heißt, eine einmal erstattete Anzeige kann nicht mehr zurückgenommen werden; sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft von der Straftat erfährt – egal von wem – muss sie ermitteln.
Eine frühzeitige Anzeige erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei den Täter ermitteln kann.

Zur Anzeigenerstattung wenden Sie sich entweder an die Wiesnwache auf dem Oktoberfest im Servicezentrum– dies ist sinnvoll, wenn Sie unmittelbar nach dem Übergriff Anzeige erstatten wollen – oder direkt an das Fachkommissariat, das für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zuständig ist. Sie finden es in München in der Bayerstraße 35-37 und können es tagsüber unter folgender Telefonnummer erreichen: 089/55172415.
Dort erfolgt dann eine ausführliche Befragung zur Tatsituation durch eine Polizeibeamtin oder einen Beamten des Fachkommissariats.

Die folgenden Informationen sind für einen ersten Überblick verkürzt und vereinfacht dargestellt. Wenn Sie Näheres erfahren wollen, bieten wir fachliche Unterstützung und Begleitung an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Entscheidungsfindung, bei der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle in Ihrer Nähe und begleiten Sie bei Bedarf zur Polizei, Ärztin, Anwältin.

Sie erreichen uns während des Oktoberfestes von 18-23h im Security Point im Servicezentrum oder
Unter der Telefonnummer 089/763737.
werktags 10 - 18 Uhr
und täglich 18 - 24 Uhr
( http://www.frauennotrufmuenchen.de/angebot.html, Email-Link: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. )

 

Wichtige Tipps für Sie

Gedächtnisstütze

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den/die TäterIn anzeigen wollen, können Sie als Erinnerungsstütze ein schriftliches Gedächtnisprotokoll erstellen, damit Sie später noch genaue Angaben zum Tathergang machen können. Auch scheinbar unwichtige Nebensachen können von Bedeutung sein. Zudem kann das Niederschreiben auch für Sie selbst erleichternd sein.

Beweisstücke

Wäsche, Kleidung oder andere Gegenstände, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist, können wichtige Beweisstücke in einem Strafverfahren sein. Auch wenn es Ihnen schwer fällt, sollten Sie deshalb mögliche Beweisstücke ungewaschen, trocken und getrennt in Plastiktüten verpacken.

Medizinische Untersuchung

Unabhängig von einer Anzeigeerstattung sollten Sie ihrer Gesundheit zuliebe eine frauenärztliche Untersuchung durchführen lassen, um Verletzungen feststellen und ggf. behandeln zu lassen. Die medizinische Untersuchung können Sie bei einer vertrauten Ärztin oder in der gynäkologischen Abteilung eines Krankenhauses durchführen lassen.
Die Untersuchung bei der Ärztin kann auch zur Sicherung von Beweismitteln dienen.

Wenn es Ihnen möglich ist, waschen Sie sich vor der ärztlichen Untersuchung nicht, auch wenn Ihnen das sicherlich schwer fällt. Bitten Sie die Ärztin, die Untersuchungsergebnisse und Verletzungsspuren genau zu dokumentieren. Sichtbare Verletzungen sollten fotografiert werden. Hier findet Ihre Ärztin ein Formular zur Unterstützung: http://www.frauennotrufmuenchen.de/bilder_fnm/u-bogen-0808.pdf

Lassen Sie sich, wenn möglich, von einer Freundin oder Vertrauensperson begleiten und scheuen Sie sich nicht, die Ärztin alles zu fragen, was Ihnen unklar ist. Sie können sich auch für ein paar Tage krankschreiben lassen, falls Sie noch Zeit für sich brauchen.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 21. Juni 2010 um 13:42 Uhr